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Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will muss einen Fischereischein besitzen.
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Zur Erlangung ist ein Pflichtlehrgang von 30 Stunden in fünf Sachgebieten erforderlich.
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Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde
Gewässerökologie u. Fischhege
Gerätekunde
Gesetzeskunde
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Jährlich führen wir im Auftrag des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (Dachverband) Vorbereitungslehrgänge zur Staatlichen Fischerprüfung durch.
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Die Lehrgänge beginnen in der Regel Mitte September.
Prüfungstermin ist in der ersten Novemberhälfte.
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Unsere engagierten Ausbilder, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Ausbildung tätig sind, unterrichten die Lehrgangsteilnehmer
mit modernen Multimediageräten.
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Die
aktuellen Termine werden zu gegebener Zeit auf
dieser Seite veröffentlicht.
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Fischereigesetz und Verordnungen in Baden-Württemberg
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Infos zum Fischereischein
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