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Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will muss einen Fischereischein besitzen.
 
Ausbildermappe
Zur Erlangung ist ein Pflichtlehrgang von 30 Stunden in fünf Sachgebieten erforderlich.
  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerökologie u. Fischhege
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde
  •  
    Jährlich führen wir im Auftrag des Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (Dachverband) Vorbereitungslehrgänge zur Staatlichen Fischerprüfung durch.
     
    Die Lehrgänge beginnen in der Regel Mitte September.
    Prüfungstermin ist in der ersten Novemberhälfte.
     
    Unsere engagierten Ausbilder, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Ausbildung tätig sind, unterrichten die Lehrgangsteilnehmer mit modernen Multimediageräten.
     
    Die aktuellen Termine werden zu gegebener Zeit auf dieser Seite veröffentlicht.
     
    Fischereigesetz und Verordnungen in Baden-Württemberg
    Infos zum Fischereischein
     
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