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Geschichtliche Entwicklung:
Mit der Auflösung des Staatlichen Liegenschaftsamtes Bruchsal im Jahr 1971 war der Grundstein zur Gründung der IG Bruhrain 1972 e.V.,als Organisation zur Verwaltung der fischereilichen Bewirtschaftung sowie Betreuung dieser Gewässer, gelegt.
Wer sind wir:
Die Interessengemeinschaft für Fischerei und Gewässerschutz Bruhrain 1972 e.V. (IG Bruhrain) ist ein rein freiwilliger Zusammenschluss von gewässerbetreuenden Angler- und Fischervereinen. Eine wirtschaftliche Geschäftstätigkeit übt die IG Bruhrain 1972 e.V. nicht aus. Sie verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die IG Bruhrain 1972 e.V. ist eingegliedert im Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg e.V.
Unser
Satzungszweck:
Zweck der IG Bruhrain ist die Förderung der Fischerei, der Gewässerschutz und die Gewässerbetreuung im Rahmen der Verwaltung der Fischereirechte an den Landeseigenen Gewässern in der Region Hardt-Bruhrain. Die Interessengemeinschaft bekennt sich daher auch nachhaltig zu den Zielen des Umwelt- und Naturschutzes, wie sie u. a. im Fischereigesetz für Baden-Württemberg von 1979 und dem Naturschutzgesetz formuliert sind.
Unsere gut ausgebildeten Gewässerwarte unterstützen unsere Mitglieder und geben Hilfestellung bei der Bestandsaufnahme und bei der Ermittlung der Gewässergüte.
Förderung der Jugend ist eines unserer Hauptanliegen!
Wir lehren die Jugend die Natur zu nutzen, damit sie lernen mit der Natur im Einklang zu leben.
Engagierte Gewässeraufseher achten auf die Einhaltung der Richtlinen der IG Bruhrain 1972 e.V. und die Einhaltung des Fischerei- und Naturschutzgesetz von Baden-Württemberg.
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